Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen

In Deutschland gibt es seit vielen Jahren ein Bestreben, Gebäude energetisch zu sanieren, um damit den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Denn Gebäude tragen in hohem Maße zur Energiebilanz bei und sind damit ein wichtiger Ansatzpunkt, um den Klimaschutz voranzutreiben. Energetische Sanierungsmaßnahmen werden deshalb von der Bundesregierung gefördert, insbesondere durch steuerliche Anreize. Hierbei gibt es auch Förderungen für den Austausch von Fenstern und Außentüren.

Die Förderung von energetischen Gebäudesanierungen durch die Steuer hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon seit 2002 können Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Teil ihrer Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend machen. In diesem Jahr wurde die Förderung durch die Bundesregierung noch einmal deutlich erhöht. So können seitdem bis zu 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen, maximal jedoch 40.000 Euro pro Wohneinheit, von der Steuer abgesetzt werden.

Konkret bedeutet das, dass auch der Austausch von Fenstern und Außentüren steuerlich gefördert werden kann, sofern diese energetisch optimiert sind. Dabei muss der Austausch jedoch im Rahmen einer umfassenden Sanierungsmaßnahme stattfinden. Das heißt, dass nicht nur die Fenster oder Türen ausgetauscht werden, sondern dass das gesamte Gebäude energetisch saniert wird. Hierzu gehören beispielsweise auch Dachdämmungen, Fassadendämmungen oder der Einbau von Solaranlagen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerliche Förderung nur für Sanierungsmaßnahmen gewährt wird, die durch Fachunternehmen durchgeführt werden. Diese müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und beispielsweise über eine entsprechende Zertifizierung verfügen. Zudem muss die Sanierung fachgerecht durchgeführt werden und es müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Sparen bei der Steuer

Wer eine energetische Sanierungsmaßnahme durchführt, kann die Förderung direkt in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Dafür müssen die Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahme und die zugehörigen Belege eingereicht werden. Alternativ können auch spezialisierte Sanierungsdienstleister die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen und diese direkt mit ihren Kunden verrechnen.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen ein wichtiger Anreiz ist, um Sanierungsmaßnahmen durchzuführen und damit den Klimaschutz voranzutreiben. Auch der Austausch von Fenstern und Außentüren kann hierdurch gefördert werden, sofern dieser im Rahmen einer umfassenden Sanierungsmaßnahme stattfindet. Wichtig ist dabei, dass die Sanierungsmaßnahme fachgerecht durchgeführt wird und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Quelle: Diese Prognose basiert auf Daten des Statistischen Bundesamtes und des ifo Instituts. / Bildnachweis: Titelbild @sangga_selia – rDH2ND9Ajjo – unsplash.com und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

in

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert