Gebäudeenergiegesetz: Wann tritt es in Kraft, was ändert sich für Sie?

Das neue Gesetz für Erneuerbares Heizen, das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wird ab dem 1. Januar 2024 gültig. Es betrifft Neubauten und bestehende Gebäude und legt fest, wie Energie in Gebäuden genutzt werden sollte. Für Bauherren gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

Neubauten:

  • Neubauten müssen bestimmte Energiestandards erfüllen, um energieeffizienter zu sein. Dazu gehören Anforderungen an die Wärmedämmung, den Energieverbrauch und den Einsatz erneuerbarer Energien.
  • Bei Neubauten wird verstärkt auf erneuerbare Energien wie Solarstrom oder Wärmepumpen gesetzt, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltbelastung zu verringern.

Bestand:

  • Auch für bestehende Gebäude gelten neue Vorschriften, um den Energieverbrauch zu senken. Hier können Maßnahmen wie die Modernisierung der Heizungsanlage, die Verbesserung der Dämmung oder der Einbau energieeffizienter Fenster und Türen zur Energieeinsparung beitragen.
  • Die schrittweise Modernisierung älterer Gebäude wird gefördert, um sie energieeffizienter zu gestalten.

Förderungen:

  • Es gibt Förderprogramme, die Maßnahmen zur Energieeinsparung unterstützen. Diese Förderungen können Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen beinhalten. Verschiedene staatliche Stellen bieten Fördermittel an, um die Kosten für energiesparende Maßnahmen zu reduzieren.
  • Der Einbau energiesparender Fenster und Türen kann unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Es ist ratsam, sich über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren und zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen förderfähig sind.

Für detailliertere und aktuelle Informationen sowie zur Prüfung der Fördermöglichkeiten empfehlen wir, die offiziellen Seiten der KfW, des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Verbraucherzentralen zu besuchen. Diese bieten detaillierte Informationen zu Förderprogrammen, Voraussetzungen und Antragsverfahren für energieeffiziente Maßnahmen in Gebäuden.

Weitere Informationen zum Gesetz finden Sie zudem hier:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/geg-gesetz-fuer-erneuerbares-heizen.html?etcc_cmp=energiewechsel&etcc_med=sea&etcc_par=google%20ads&etcc_ctv=vwegweisergeg&et_cmp_seg4=zwide&gclid=Cj0KCQiAyeWrBhDDARIsAGP1mWTvv4iTlDV6Xp2eyCVmv6erBL2KORb-hGUZCGBxLU2TM-uh91NTxmIaAk71EALw_wcB

Quelle/Bildnachweis: Titelbild @immo-wegmann – 7cNw5DZAVkc – unsplash.com, Übersichtsgrafik BMWK

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Kommentare

Eine Antwort zu „Gebäudeenergiegesetz: Wann tritt es in Kraft, was ändert sich für Sie?“

  1. Hallo. Habe diesen Beitrag durch Zufall bei Google gefunden. Leider ist das alles sehr undurchsichtig. Was genau muss man denn nun machen um Förderung zu bekommen? Grüße aus dem Saarland vom Eycki

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