Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag (15. November 2023) hat weitreichende Auswirkungen auf die Budgetierung und die Finanzierung verschiedener Programme, insbesondere im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Folgen dieses Urteils und hat als unmittelbare Maßnahme eine Haushaltssperre erlassen. Neue finanzielle Verpflichtungen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind, sind vorübergehend ausgesetzt. Dies betrifft bestimmte Förderprogramme wie die Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW). Wichtig ist jedoch zu beachten, dass Maßnahmen, für die bereits Förderzusagen vorliegen, weiterverfolgt werden können.
Die Haushaltssperre betrifft nicht die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können auch weiterhin Förderanträge für das Jahr 2023 gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind von dieser Maßnahme nicht betroffen und können wie geplant fortgesetzt werden.
Das Urteil betrifft auch die Nichtigkeit des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021. Dieses Gesetz sollte eine rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 ermöglichen. Es sollte eine Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Klima- und Transformationsfonds“ für künftige Haushaltsjahre nutzen. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass dieses Gesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Die Gründe für die Nichtigkeit des Gesetzes sind vielfältig: Zum einen wurde der notwendige Zusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zudem widersprach die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage von der tatsächlichen Nutzung der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Auch wurde das Gesetz nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 verabschiedet, was gegen das Gebot der Vorherigkeit verstößt.
Die Konsequenz des Urteils ist eine Reduzierung des Klima- und Transformationsfonds um 60 Milliarden Euro. Soweit dadurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber anderweitige Lösungen finden.
Diese Entscheidung hat bedeutende Auswirkungen auf die finanzielle Planung und die Budgetierung von staatlichen Programmen, insbesondere in Bezug auf den Klimaschutz und die Krisenbewältigung. Die Bundesregierung arbeitet intensiv daran, schnellstmöglich Planungssicherheit zu schaffen und über weitere Entwicklungen zu informieren.
Quelle/Bildnachweis: @tingeyinjurylawfirm – Tingey Injury Law Firm – unsplash.com
Schreibe einen Kommentar